Psychotherapie

Psychotherapie ist ein wissenschaftlich fundiertes Heilungsverfahren, das sich an Menschen richtet, die sich in Lebenskrisen befinden bzw. die unter psychischen Störungen leiden.

Kosten und Setting

Einzeleinheit (50 min. ): € 110,-

Doppeleinheit (90 min.): € 200,-

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. 

Im Fall einer entsprechenden Indikation („krankheitswertige Störung“ nach ICD) ist eine Teilrefundierung durch die Gesundheitskasse möglich.

Dauer und Frequenz

Es gibt kürzere und längere Psychotherapien; die Zeitspanne reicht von einzelnen Sitzungen über einige Monate bis zu mehreren Jahren. Es ist individuell verschieden, ob eine kürzere oder längere Psychotherapie angezeigt ist.

Die Sitzungsfrequenz vereinbare ich mit Ihnen persönlich, sie ist individuell und hängt von Ihrem aktuellen Bedarf ab. Zu Beginn der Therapie kann es manchmal hilfreich sein einmal pro Woche zu kommen, im weiteren Verlauf des Prozesses genügt oftmals eine Sitzung im Monat. Gegen Ende der Therapie kann die Frequenz meist noch weiter ausgedehnt werden. 

Supervision & Coaching

Supervision (lat. supervidere = darüber schauen, beobachten) bietet die Gelegenheit ihr berufliches Tun zu reflektieren, neue Sichtweisen zu erkennen, eigene Lösungen zu finden und ihre Handlungsfähigkeit zu stärken. Damit wird die berufliche Professionalität erhöht bzw. erhalten.

Coaching ist ein Beratungs- und Begleitungsprozess im beruflichen Kontext, der thematisch definiert und zeitlich begrenzt ist. 

Kosten und Setting

Einzeleinheit (50 min. ): € 120,-

Gruppenpreise auf Anfrage.

Gem. § 6/1/27 UStG wird keine Umsatzsteuer verrechnet.

Die Bezahlung erfolgt per Überweisung. 


Absageregelung

Bitte beachten Sie, dass bereits vereinbarte Termine verbindlich sind und Absagen mindestens 2 Arbeitstage vorher erfolgen müssen. Andernfalls muss ich Ihnen den vollen Preis für die Einheit verrechnen.

Verschwiegenheit

Ihre Privatsphäre ist mir wichtig!

Als Psychotherapeutin bin ich zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse gesetzlich verpflichtet (§15 PthG). 

Eine Ausnahme besteht lediglich bei Selbst- und Fremdgefährdung. 

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